Montag, 4. September 2017

Beste Empfehlungen auch in 2017

Erneut wurde Franken-Immobilien mit den besten Empfehlungen ausgezeichnet

Nichts geht über die Empfehlungen zufriedener Kunden und deshalb freuen wir uns, von unseren Verkaufs-, Kauf-, Vermietungs- und Verwaltungs- bzw. WEG-Kunden mit exzellenten Bewertungen ausgezeichnet worden zu sein. 

Herzlichen Dank!!


Samstag, 14. Januar 2017

Neue Sonderkonditionen bei Vermietung und Verwaltung von Immobilien

Nicht jeder benötigt einen Full-Service

FRANKEN-IMMOBILIEN hat sich in den letzten Jahren 
bei der Vermietung und der Verwaltung von Immobilien primär auf Full-Service Angebote konzentriert. Allerdings wuchs die Nachfrage nach leistungsreduzierten und deshalb günstigeren Angeboten insbesondere im Jahr 2016, sodass wir unser Angebotsspektrum nunmehr um neue Sonderkonditionen für die Vermietung und Verwaltung von Immobilieneigentum erweitert haben:

Vermietung von Immobilien

Seit 2015 gilt für die Vermietung von Wohnraum das Bestellerprinzip, sodass der Vermieter die Kosten für eine Neuvermietung selbst zu tragen hat und diese nicht mehr auf den Mieter abwälzen darf. Für so manchen Hauseigentümer mit hoher Mieterfluktuation sind die Kosten für eine Full-Service-Leistung eines Maklers einfach zu hoch. Deshalb bieten wir preissensiblen Immobilienbesitzern an, nur Teilbereiche des Vermietungsprozesses wie die Insertion gegen einen niedrigen Pauschalbetrag zu übernehmen. Die übrigen Leistungen erbringt er selbst und kann hierdurch erhebliche Einsparungen realisieren.

Verwaltung von Immobilien

Auch in puncto WEG- oder Mietverwaltung gilt, dass Eigentümer, die sich keinen Full-Service leisten können oder wollen, ab sofort angepasste Verträge mit uns abschließen können, die beispielsweise nur die Nebenkosten- oder Hausgeldabrechnung sowie andere definierte Leistungen wie die jährliche Eigentümerversammlung beinhalten. Dies reduziert die Verwaltungskosten pro Wohneinheit immens, da auch hier der jeweilige Eigentümer oder WEG-Beirat vieles wie die Korrespondenz mit Mietern oder die Beauftragung von Handwerkern etc. selbst übernehmen kann..

Fragen Sie Frau Kirsten Cyrener unter 0209 3187586 oder 0173 7756760 nach einem Angebot.

Freitag, 16. September 2016

Mehrfamilienhäuser zum Kauf gesucht


Für unsere Investoren suchen wir dringend Mehrfamilienhäuser im Ruhrgebiet ab 6 Wohneinheiten und (viel) größer. Sehr gerne auch komplette Portfolios. Angebote bitte an af@franken-immobilien.com

Dienstag, 9. August 2016

Kein Immobilienkauf ohne Due Diligence

Als Due Diligence (DD) wird eine Risikoprüfung bezeichnet, die mit „gebotener Sorgfalt“ durchgeführt wird. Solch eine Prüfung ist durch den Käufer grundsätzlich beim Erwerb von Unternehmen bzw.Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien durchzuführen. Due-Diligence-Prüfungen ermitteln Stärken und Schwächen des Kaufobjekts inklusive individueller Risiken und spielen somit eine wichtige Rolle bei der Wertfindung.

Due Diligence bei Immobilien


Wer beispielsweise ein Mehrfamilienhaus als Kapitalanlage erwirbt, sollte nicht nur die Substanz der angebotenen Immobilie bewerten lassen, sondern auch Aspekte wie Lage, Zukunftsperspektive, Mieterstruktur, bisheriges Zahlungsverhalten der Mieter, Bonität, Rechtsstreitigkeiten, Mietverträge etc. Eine Überprüfung der Mietverträge ergibt nicht selten, dass nicht alle Nebenkostenpositionen umgelegt werden können, oder zeigt auf, dass weitere Besonderheiten existieren, welche die Rentabilität der Immobilie und somit den Kaufpreis beeinflussen.

Das Ziel der DD ist aber nicht etwa, den Kauf zu verhindern, sondern alle relevanten Fakten zum Erwerb offenzulegen und somit verborgene Risiken aufzudecken. In Kenntnis aller Risiken kann dann auch ein gerechter Verkaufspreis ermittelt werden.

FRANKEN-IMMOBILIEN ist Ihr Partner bei der Bewertung von Immobilien und beim Thema Due Diligence.

Mittwoch, 20. Juli 2016

Der Einkaufscenter-Doktor

Nachhaltige Hilfe für notleidende Einkaufscenter. FRANKEN-IMMOBILIEN bietet Besitzern von verödeten Einkaufscentern praktische Unterstützung bei der Entwicklung und Implementierung zukunftsfähiger Konzepte.

Jedes Geschäftsmodell hat ein Verfallsdatum und deshalb wundert es wenig, dass viele der in den 1970er und 1980er konzipierten Einkaufscenter, Passagen und Malls zunehmend veröden. Schließlich haben sich im Laufe der Jahrzehnte die Rahmenbedingungen für solche Immobilien geändert. Beinahe jedes zweite Center in Deutschland ist zumindest überholungsbedürftig. Dies ist für die Städte und ihre Bewohner durch die erhebliche negative Ausstrahlung auf das städtebauliche Umfeld sehr unangenehm, für die Eigentümer der betroffenen Center ist dieser Umstand allerdings mehr als das, nämlich desaströs.

Unverständlich ist für so manchen, dass die Inhaber solcher Center nicht zeitnah gehandelt haben. Zur Ehrenrettung dieser Eigentümer ist zu konstatieren, dass viele nachvollziehbare Gründe dafür existieren können, dass ein Center durch nicht adäquates Handeln notleidend wird. Manchmal sind die Center-Besitzer schlicht und ergreifend ideenlos oder haben kein Geld mehr bzw. wollen kein weiteres Geld nachschießen. Oder die Erbfolge ist eingetreten und die Erbengemeinschaft ist überfordert. Und nicht selten warten die Besitzer einfach auf bessere Zeiten. Letzteres scheint allerdings illusorisch, denn wenn ein EKZ-Konzept ausgedient hat, kann es nur durch ein neues ersetzt werden. Aber wie kommt man an ein neues Konzept und wie kann es implementiert und auch finanziert werden?

Der ideale Ablauf für die Revitalisierung gliedert sich in 3 Schritte:


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