Dienstag, 25. März 2014

Franken Immobilien und Hausverwaltung aus Gelsenkirchen zählt zu den am besten bewerteten Immobilienprofis in Deutschland

Franken Immobilien und Hausverwaltung aus Gelsenkirchen – Das führende Immobilienportal ImmobilienScout24 hat in Medienkooperation mit dem Magazin WirtschaftsWoche Franken Immobilien und Hausverwaltung aus Gelsenkirchen als einen der 1.000 besten Immobilienprofis in Deutschland ausgezeichnet. Grundlage ist das bundesweit größte Verbrauchervotum zur Immobilienwirtschaft, für das rund 900.000 Mieter- und Käuferbewertungen aus 2013 und 2012 ausgewertet wurden.

In Deutschland gibt es rund 40.000 gewerbliche Immobilienanbieter. Um in diesem Markt für mehr Transparenz zu sorgen, hat ImmobilienScout24 in Medienkooperation mit der WirtschaftsWoche nun die 1.000 Besten davon ermittelt. Grundlage für die Analyse sind rund 900.000 Bewertungen von Mietern und Käufern, die im vergangenen Jahr mit Maklern und anderen gewerblichen Immobilienanbietern in Kontakt getreten sind. Bewertet wurden dabei u.a. die Erreichbarkeit, die Präsentation der Immobilie und die Beratungsleistung des Immobilienprofis.

Franken Immobilien und Hausverwaltung wurde in allen Kriterien von Mietern und Käufern überdurchschnittlich positiv bewertet. Damit zählt das Unternehmen zu den 1.000 besten gewerblichen Immobilienanbietern in Deutschland. In Folge dessen erhält Franken Immobilien und Hausverwaltung die Premium Partner Auszeichnung „Deutschlands beste Immobilienprofis 2014“, die ImmobilienScout24 in Medienkooperation mit dem Magazin WirtschaftsWoche jährlich verleiht.

Freitag, 21. März 2014

Schimmel in der Wohnung: Wer ist schuld?

Schimmel in der Wohnung ist für Mieter und Vermieter gleichermaßen unangenehm und führt nicht selten zum Streit der Parteien. Die jeweilige Haltung von Mieter und Vermieter ist oftmals typisch: Während der Mieter vorträgt, dass er sich stets korrekt verhält indem er regelmäßig lüftet und von einem Baumangel ausgeht, vermutet der Vermieter zumeist, dass der Mieter sich eben nicht an die Vorschriften in puncto Lüften hält. 

Zum Streit kommt es spätestens dann, wenn der Mieter seine Mietzahlungen wegen der Feuchtigkeitsschäden  mindert. Dies darf er schließlich nur dann, wenn der Schimmel durch einen Baumangel entstanden ist. Sofern der Schimmel allerdings auf falsches Lüftungsverhalten des Mieters zurückzuführen ist, hat dieser sein Verhalten zu ändern und auch die Schäden auf eigene Kosten zu ersetzen.

Richtiges Lüftungsverhalten zeichnet sich durch folgende Merkmale aus: