Montag, 30. Dezember 2013

Franken-Immobilien und Hausverwaltung informiert über Rauchmelderpflicht in NRW

Seit dem 01. April 2013 gilt für alle Wohnungen die Rauchmelderpflicht. Für Bestandsbauten wird eine Übergangsfrist bis zum 01.01.2017 eingeräumt. Als Rauchmelder-Mindestausstattung sind je 1 Rauchmelder für Kinderzimmer, Schlafzimmer und Flure, die als Fluchtweg dienen, vorgesehen. Beispiel: Bei einem Elternschlafzimmer und zwei von einem Flur abgehenden Kinderzimmern benötigen Sie 4 Rauchmelder.

Für die Anschaffung und Montage der Rauchmelder ist der Wohnungseigentümer bzw. Hauseigentümer verantwortlich. Die Kosten für die Wartung und den Austausch der Batterien trägt allerdings der Mieter. Im Falle eines Defektes des Melders trägt der Eigentümer die Kosten für die Reparatur bzw. Neuanschaffung.

Die Bauordnung für NRW (BauO NRW)  (hier unter §49 Absatz 7 nachzulesen) regelt die Rauchmelderpflicht NRW.

Freitag, 20. Dezember 2013

WEG-Verwaltung: Der BGH stellt klar, dass Wohnungseingangstüren zum Gemeinschaftseigentum zählen

"Wohnungseingangstüren stehen räumlich und funktional sowohl mit dem Sonder- als auch mit dem Gemeinschaftseigentum in einem Zusammenhang, weil sie der räumlichen Abgrenzung von Gemeinschafts- und Sondereigentum dienen", stellte der BGH (Bundesgerichtshof) mit Urteil vom 25. Oktober 2013 - V ZR 212/12 klar.

Ein Wohnungseigentümer war mit seinem Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit eines WEG-Beschlusses zunächst noch erfolgreich, wogegen das zuständige Landesgericht dieses Urteil wieder aufhob und die Klage abwies. Der einzelne Eigentümer wollte sich gegen den mehrheitlich gefassten Beschluss der Eigentümerversammlung über die Gestaltung der Wohnungstüren einer Wohnungseigentumsanlage wehren, sämtliche Wohnungstüren gegen neue auszutauschen (aus Holz in der Farbe mahagonihell gefertigt und mit einem "Glasscheiben-Einsatz genau festgelegter Größe in drahtornamentweiß" versehen).

Der BGH urteilte, dass Wohnungseingangstüren "zwingend Teil des gemeinschaftlichen Eigentums der Wohnungseigentümer sind". Übrigens gilt dies gemäß BGH selbst dann, wenn die Teilungserklärung die Tür dem Sondereigentum zuordnet.

Freitag, 6. Dezember 2013

Neue Energieeinsparverordnung EnEV 2014

Ab dem 01.05.2014 treten die neue Energieeinsparverordnung EnEV  und hiermit auch erhöhte gesetzliche Vorgaben für Neubauten und Bestandsimmobilien in Kraft. Dies geht einher mit neuen finanziellen Belastungen für die Wohnungswirtschaft. 

Mit Bezugnahme auf die mit diesem Artikel verlinkte Nachricht des Immobilienscout24 sieht die neue Regelung entweder bedarfs- oder verbrauchsorientierte Energieausweise für Immobilien vor, welche jeweils zehn Jahre gültig sein sollen. Hierauf müssen sich Besitzer von Immobilien einstellen, denn Eigentümern, die bei einer Vermietung oder einem Verkauf keinen Energieausweis vorlegen können, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Welche Alternative beim Erfüllen der neuen gesetzlichen Vorgaben existiert haben wir Ihnen wie folgt kurz zusammengestellt.

Die kostenintensive Variante

Der bedarfsorientierte Energieausweis wird für Häuser mit folgenden Merkmalen Pflicht:

Freitag, 15. November 2013

Immobilienmakler in Gelsenkirchen und im gesamten Ruhrgebiet befinden sich in einer Ausnahmesituation

Seit geraumer Zeit wird darüber debattiert, wer denn wohl die durch die Vermittlung eines Mieters entstehenden Kosten zu übernehmen hat. Sollte es der Wohnungseigentümer oder doch eher der zukünftige Mieter sein?

Es bleibt abzuwarten, inwieweit der Gesetzgeber in etablierte Marktgegebenheiten eingreifen wird, aber folgende sechs Fakten sind hierbei zu berücksichtigen:



(1.) Der gesamte Vermietungsprozess einer Immobilie ist mit erheblichem Aufwand verbunden. Beginnend mit der korrekten Ermittlung des bestmöglichen Mietpreises über die Identifizierung der infrage kommenden Zielgruppen und Ausarbeitung sowie Durchführung multimedialer Marketingkonzepte bis hin zum professionellen Bewerbermanagement (Telefoninterviews, Besichtigungen, Verhandlungen, etc.) inkl. Mietvertragsabschluss ist eine Menge Arbeit zu verrichten, die von den wenigsten Vermietern hinreichend gut erbracht werden kann.

(2.) Jeder Vermieter wünscht sich naturgemäß vertragstreue Mieter. Deshalb kann er nicht jeden erstbesten Bewerber als Mieter akzeptieren, sondern muss bereits frühzeitig ermitteln, welcher Bewerber die vertraglichen Obliegenheiten aus dem Mietvertragsverhältnis auch - möglichst ohne Ärger - erfüllt. Die Vermietung an „die falschen Mieter“ hat bereits so manchen Vermieter in derbe Schwierigkeiten gebracht.

Dienstag, 12. November 2013

Laut BGH müssen Mieter beim Auszug bunte Wände weiß streichen

BGH-Urteil: Mieter müssen die Wände ihrer Wohnungen beim Auszug in neutralen, hellen Farben streichen. Ein Mieter, der einzelne Wände bunt gestaltet hatte, muss nun für die Kosten durch die Beauftragung eines Malers aufkommen.

Karlsruhe - Mieter müssen nunmehr bunt gestrichene Wände vor Rückgabe einer Wohnung wieder in hellen, neutralen Farben streichen. Das hat der Bundesgerichtshof zuletzt entschieden. Während der Mietzeit dürfe der Mieter zwar selbst bestimmen, in welchen Farben er die Wände streichen will - zur Rückgabe der Wohnung müsse er sie jedoch wieder in einer Farbe streichen, "die für möglichst viele Mietinteressenten akzeptabel ist", sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Ball bei der Urteilsverkündung (Az.: VIII ZR 416/12).

Im konkreten Fall hatten die Mieter einer Doppelhaushälfte einzelne weiße Wände in kräftigen Farben (rot, gelb und blau) gestrichen. Der Vermieter ließ die Wände nach Rückgabe wieder weiß überstreichen. Der Mieter muss nun für die entstandenen Kosten in Höhe von 3.600 € aufkommen.

Freitag, 8. November 2013

Franken Immobilien und Hausverwaltung informiert Anleger aus Gelsenkirchen und dem Ruhrgebiet: Die EZB senkt den Leitzins erneut - nunmehr auf 0,25 Prozent

Immobilienkäufer können aufatmen, denn der Leitzins wurde von 0,5 auf 0,25 Prozent halbiert. Es scheint vor diesem Hintergrund unwahrscheinlich, dass die Zinsen für Immobilienkredite kurzfristig steigen werden. Zu bedenken ist aber stets, dass der zu vergebende Zinssatz erheblich von der Eigenkapitalquote der jeweiligen Investition abhängt. 

"Nachdem die Zinsen für Darlehen im September auf knapp 3 Prozent gestiegen waren, können eigenkapitalstarke Immobilienkäufer im November für rund 2,5 Prozent finanzieren, zum Teil noch darunter,“ sagen die Experten. Darlehen mit fünfjähriger Zinsbindung sind für rund 1,7 Prozent erhältlich. Derart kurzfristige Finanzierungen kommen laut Interhyp jedoch nur für Anschlussfinanzierer mit einer geringen Restschuld oder Immobilienkäufer in Frage, die hoch tilgen können beziehungsweise Flexibilität benötigen. Grundsätzlich rät Interhyp dazu, das aktuelle Zinstief zu nutzen, um die historisch niedrigen Konditionen für 10, 15 oder sogar 20 Jahre zu fixieren. So kosten Kredite mit 20 Jahren Zinsbindungen derzeit nur rund 3,3 Prozent. Ebenso gilt weiterhin die Empfehlung, Tilgungsraten von mindestens zwei Prozent zu vereinbaren. Diese sorgen für eine schnelle Entschuldung und minimieren das Risiko einer teuren Anschlussfinanzierung. (Quelle: Immobilienscout)

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Mittwoch, 30. Oktober 2013

Wie schützt man sich vor Mietnomaden?

Mietnomaden sind ein Horror für jeden Vermieter. Hierbei handelt es sich um Mieter, die sich aus Kalkül nicht an ihre mietvertraglichen Pflichten halten und so manchen Immobilienbesitzer bereits in den Ruin getrieben haben. Gibt es einen wirksamen Schutz?

Generell ist es schwierig, sich vor Betrügern zu schützen. Mietnomaden missbrauchen systematisch die mieterfreundliche Rechtsprechung und tarnen sich zunächst auf trickreiche Weise, um in den Besitz einer neuen Wohnung zu kommen, nachdem sie ihre alte Wohnung vermüllt und beschädigt mit großem finanziellen Aufwand für den Immobilienbesitzer und nach Räumungsklage verlassen haben. Wer die Tricks und Kniffe von Mietnomaden nicht kennt, der läuft ihnen schnell in die Falle.

Dienstag, 29. Oktober 2013

Mieter zahlen nicht, Banken wollen ihr Geld!

Viele Immobilieneigentümer stehen vor großen Problemen

Bekanntlich gewinnt das Thema „Problemimmobilie“ zunehmend an Bedeutung.

Einerseits bestehen die Banken auf die Erfüllung der eingegangenen Vertragsverpflichtungen, andererseits kommen viele Mieter aber ihren eigenen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber ihren jeweiligen Vermietern nicht nach. Viele Immobilieneigentümer stehen zwischen den Fronten.

Wie kann die Abwärtsspirale aufgehalten werden? Gibt es doch noch eine Lösung oder kann zumindest das Schlimmste verhindert werden? Und was passiert, wenn "nichts mehr geht"? Wie muss man sich verhalten? Solche und ähnliche Fragen wird sich jeder Betroffene stellen.

Montag, 28. Oktober 2013

Effiziente Lösungen für notleidende Immobilien


Sandwich-Position. Mieter zahlen nicht, Banken wollen ihr Geld: Viele Immobilieneigentümer stehen zwischen den Fronten. Doch die Abwicklung ist in den seltensten Fällen ratsam.

Gravierende Marktveränderungen führen, ebenso wie Fehler bei der Verwaltung, zu Wertverschlechterungen bei Immobilien. Investitionen hier werden zunehmend auch durch mit der Anlageform weniger vertraute Privat- und Geschäftsleute getätigt. So manche dieser Investoren trauen sich zudem auch zu, die Verwaltung ihrer Immobilie(n) in Eigenregie durchzuführen, was oft zu Wertverschlechterungen und in manchen Fällen sogar zum Totalverlust führt. Aber auch ausgewiesene Profis geraten nicht selten in Schieflage.

Sonntag, 27. Oktober 2013

Wieso benötigt man eigentlich einen Immobilienmakler zum Verkauf oder zur Vermietung?

Man kann seine Immobilie doch auch selbst verkaufen, oder? Kirsten Cyrener und Diana Franken von Franken-Immobilien erklären die Vorteile einer Maklerbeauftragung.


Es gibt viele Immobilienbesitzer, die ihre Immobilie ohne die Unterstützung eines Maklers vermieten oder verkaufen möchten. Letztendlich entstehen durch die Beauftragung eines Maklers Kosten, die entweder der Verkäufer/Vermieter oder der Käufer/Mieter zu übernehmen hat. Da liegt für so manchen Immobilieneigentümer der Gedanke nahe, seinen eigenen Erlös durch ein „Do it yourself“ zu maximieren.

Lesen Sie den vollständigen Artikel bei myimmo.de 

Weitere Informationen über den Verkauf und die Vermietung von Immobilien finden Sie bei Franken-Immobilien und Hausverwaltung


Samstag, 26. Oktober 2013

Die Besonderheiten bei Hausverwaltung und WEG-Verwaltung im Ballungsraum Ruhrgebiet, insbesondere in Städten wie Gelsenkirchen und Recklinghausen

Die Themen Hausverwaltung und WEG-Verwaltung gewinnen in Zeiten mieterfreundlicher Rechtsprechung und schwindender Zahlungsmoral zunehmend an Bedeutung.

In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit wird vorzugsweise in Immobilien investiert. Mit rund 5 Millionen Einwohnern und einer Fläche von 4.435 Quadratkilometern ist das Ruhrgebiet die größte Agglomeration Deutschlands. Selbstredend, dass diese Metropolregion in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und unter Druck stehendem Euro zu Investitionen in wohnwirtschaftlich sowie gewerblich genutzte Immobilien einlädt. Fehler bei der Verwaltung führen zu Wertverschlechterungen ...


Lesen Sie den vollständigen Artikel bei Immobilienscout24

Weitere Informationen zu professioneller Hausverwaltung finden Sie bei Franken Immobilien und Hausverwaltung 

Mittwoch, 9. Oktober 2013

Wie schützt man sich vor Mietnomaden?


Mietnomaden sind ein Horror für jeden Vermieter. Hierbei handelt es sich um Mieter, die sich aus Kalkül nicht an ihre mietvertraglichen Pflichten halten und so manchen Immobilienbesitzer bereits in den Ruin getrieben haben. Gibt es einen wirksamen Schutz?

Generell ist es schwierig, sich vor Betrügern zu schützen. Mietnomaden missbrauchen systematisch die mieterfreundliche Rechtsprechung und tarnen sich zunächst auf trickreiche Weise, um in den Besitz einer neuen Wohnung zu kommen, nachdem sie ihre alte Wohnung vermüllt und beschädigt mit großem finanziellen Aufwand für den Immobilienbesitzer und nach Räumungsklage verlassen haben. Wer die Tricks und Kniffe von Mietnomaden nicht kennt, der läuft ihnen schnell in die Falle.

Dienstag, 8. Oktober 2013

Hausverwaltung, Mietverwaltung, WEG-Verwaltung


Die Besonderheiten bei Hausverwaltung, Mietverwaltung, WEG-Verwaltung und Immobilienverwaltung im Ballungsraum Ruhrgebiet, insbesondere in Städten wie Gelsenkirchen, Marl, Bochum, Essen, Dortmund, Duisburg, Herten und Recklinghausen.

Die Themen Hausverwaltung und WEG-Verwaltung sowie Mietverwaltung gewinnen in Zeiten mieterfreundlicher Rechtsprechung und schwindender Zahlungsmoral zunehmend an Bedeutung.
Hausverwaltung, Mietverwaltung, 
In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit wird vorzugsweise in Immobilien investiert

Mit rund 5 Millionen Einwohnern und einer Fläche von 4.435 Quadratkilometern ist das Ruhrgebiet die größte Agglomeration Deutschlands. Selbstredend, dass diese Metropolregion in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und unter Druck stehendem Euro zu Investitionen in wohnwirtschaftlich sowie gewerblich genutzte Immobilien einlädt.

Montag, 7. Oktober 2013

Wieso benötigt man eigentlich einen Makler?


Franken-Immobilien erklärt die Vorteile einer Maklerbeauftragung.

Es gibt viele Immobilienbesitzer, die ihre Immobilie ohne die Unterstützung eines Maklers vermieten oder verkaufen möchten.

Letztendlich entstehen durch die Beauftragung eines Maklers Kosten, die entweder der Verkäufer/Vermieter oder der Käufer/Mieter zu übernehmen hat. Da liegt für so manchen Immobilieneigentümer der Gedanke nahe, seinen eigenen Erlös durch ein „Do it yourself“ zu maximieren.