Freitag, 6. Dezember 2013

Neue Energieeinsparverordnung EnEV 2014

Ab dem 01.05.2014 treten die neue Energieeinsparverordnung EnEV  und hiermit auch erhöhte gesetzliche Vorgaben für Neubauten und Bestandsimmobilien in Kraft. Dies geht einher mit neuen finanziellen Belastungen für die Wohnungswirtschaft. 

Mit Bezugnahme auf die mit diesem Artikel verlinkte Nachricht des Immobilienscout24 sieht die neue Regelung entweder bedarfs- oder verbrauchsorientierte Energieausweise für Immobilien vor, welche jeweils zehn Jahre gültig sein sollen. Hierauf müssen sich Besitzer von Immobilien einstellen, denn Eigentümern, die bei einer Vermietung oder einem Verkauf keinen Energieausweis vorlegen können, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Welche Alternative beim Erfüllen der neuen gesetzlichen Vorgaben existiert haben wir Ihnen wie folgt kurz zusammengestellt.

Die kostenintensive Variante

Der bedarfsorientierte Energieausweis wird für Häuser mit folgenden Merkmalen Pflicht:

- Bis zu 4 Wohneinheiten,
- Baujahr vor 1978 und
- bis heute keine energetische Sanierung

Dieser bedarfsorientierte Energieausweis basiert auf einem technischen Gutachten und kostet ca. zwischen ca. 150 und 1.000 Euro. Die Preisunterschiede kommen durch den jeweiligen Anbieter und dessen Aufwand sowie den Statuten des einzelnen Bundeslandes zustande. Wie auch sonst in anderen Lebenssituationen muss das billigste Angebot nicht unbedingt das Beste sein. Gutachterlich beurteilt werden ausschließlich bauliche Aspekte wie Heizungsanlage, Qualität der Fenster oder Dämmung. Laut Dena braucht ein Großteil diesen Ausweis, denn 3 von 4 Gebäuden wurden in Deutschland vor der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebaut.

Die günstigere Variante

Für alle anderen Häuser reicht prinzipiell der preiswertere verbrauchsorientierte Ausweis. Dieser orientiert sich an den tatsächlichen Verbrauchsdaten der vergangenen 3 Jahre und kostet zwischen ca. 30 Euro und 100 Euro.

Pflichten und Bußgelder

Wer seine Pflichten zur Vorlage und Übergabe des Energieausweises verletzt, dem drohen angeblich Bußgelder zwischen ca. 5.000 und 50.000 Euro (Stand Sommer 2013):

Pflicht des Bauherrn/Bauträger:
Vorlage und Übergabe des Energieausweises

Pflicht von Verkäufern, Vermietern, Maklern/Verwaltern:
Angabe der Energiekennwerte des Gebäudes, der Art des Energieausweises sowie wesentlicher Energieträger in kommerziellen Anzeigen