Freitag, 2. Mai 2014

Finanzielle Hilfe für Hausbesitzer in Not

Wie jeder Andere auch können Hausbesitzer ebenfalls in finanzielle Not geraten. Beispielsweise könnten sie arbeitslos werden und deshalb die Annuitäten für ihr Eigenheim nicht mehr aufbringen. Was viele nicht wissen ist, dass nicht nur Mieter in Not stattliche Zuschüsse beantragen können, sondern auch Immobilienbesitzer. In beiden Fällen gilt als rechtliche Grundlage der § 1 Wohngeldgesetz (WoGG). Dort steht folgendes:


  1. Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.
  2. Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet.

So wie es für Mieter den Mietzuschuss gibt, gilt für Besitzer von selbst genutzten Immobilien der Lastenzuschuss. Unter Lastenzuschuss fallen die mit dem selbst genutzten Eigenheim anfallenden Kosten wie: