Freitag, 21. März 2014

Schimmel in der Wohnung: Wer ist schuld?

Schimmel in der Wohnung ist für Mieter und Vermieter gleichermaßen unangenehm und führt nicht selten zum Streit der Parteien. Die jeweilige Haltung von Mieter und Vermieter ist oftmals typisch: Während der Mieter vorträgt, dass er sich stets korrekt verhält indem er regelmäßig lüftet und von einem Baumangel ausgeht, vermutet der Vermieter zumeist, dass der Mieter sich eben nicht an die Vorschriften in puncto Lüften hält. 

Zum Streit kommt es spätestens dann, wenn der Mieter seine Mietzahlungen wegen der Feuchtigkeitsschäden  mindert. Dies darf er schließlich nur dann, wenn der Schimmel durch einen Baumangel entstanden ist. Sofern der Schimmel allerdings auf falsches Lüftungsverhalten des Mieters zurückzuführen ist, hat dieser sein Verhalten zu ändern und auch die Schäden auf eigene Kosten zu ersetzen.

Richtiges Lüftungsverhalten zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

  1. Lüften nach dem Prinzip der Stoßlüftung heißt, dass mindestens zweimal täglich für fünf bis zehn Minuten nahezu alle Fenster der Wohnung zu öffnen sind und für Durchzug zu sorgen ist.
  2. Von Mietern, die zu Hause sind, kann zusätzliches Lüften verlangt werden. Es gilt sogar als zumutbar, „bei Anwesenheit von zwei Personen während des Tages insgesamt viermal durch das Öffnen der Fenster für etwa drei bis acht Minuten zu lüften“ (vgl. BGH, Urteil v. 18.04.07, Az. VIII ZR 182/06).
  3. Eine übliche Temperatur von 18 - 20 Grad Celsius ist in der gesamten Wohnung einzuhalten - auch im Schlafzimmer. Wichtig ist hierbei, dass Heizen und Lüften aufeinander abzustimmen sind. Je höher die Temperatur, umso mehr Feuchtigkeit kann die warme Luft aufnehmen.
  4. Fenster nur auf die sogenannte Kippstellung einzustellen ist kontraproduktiv, da dies nicht zur ausreichenden Lüftung führt. Stattdessen kühlt der Fenstersturz komplett aus und wird anfällig für Schäden durch Feuchtigkeit.

Grundsätzlich fördert eine hohe Luftfeuchtigkeit Schimmelschäden und je kälter die Wohnungstemperatur, um so höher die relative Luftfeuchtigkeit.

Feuchtigkeit setzt sich an den kältesten Stellen der Wohnung ab und schafft ideale Wachstumsbedingungen für Schimmelpilze, weshalb der hässliche und gesundheitsgefährdende Schimmel so oft in kalten Raumecken oder in Fensterlaibungen zu finden ist. Raum- und Fensterecken werden von der zirkulierenden Warmluft leider nicht erreicht.

Wenn allerdings Schimmelbildung trotz einwandfreiem Lüftungsverhalten auftritt, dann ist zumeist ein Baumangel verantwortlich, der durch den Vermieter zu beseitigen ist. 

Bevor also Schuldzuweisungen gemacht werden, sind zunächst das eigene Verhalten und die relevanten Gegebenheiten zu prüfen. Gegebenenfalls auch mit Hilfe eines Sachverständigen. Mieter und Vermieter können sich im Vorfeld darauf verständigen, dass die Kosten für die gutachterliche Tätigkeit von der Partei übernommen werden, die analog Sachverständigenmeinung kausal für das Schimmelproblem verantwortlich ist. Dies ist günstiger als ein langwieriger Gerichtsprozess und zerstört auch die mietvertragliche Beziehung der Parteien nicht.