Freitag, 19. September 2014

So gewinnt man vertragstreue Mieter

Ein Mehrfamilienhaus nützt dem Eigentümer nur dann, wenn der Wert erhalten bleibt bzw. gesteigert wird und zudem solide Mieterträge erwirtschaftet werden. Demzufolge ist es logisch, dass nicht nur der Vermieter seine mietvertraglichen Obliegenheiten zu erfüllen hat, sondern auch der Mieter. Dies schließt den pfleglichen Umgang mit der Mietsache, die Wahrung des Hausfriedens und die Erfüllung weiterer vertraglicher Obliegenheiten wie das pünktliche Zahlen von Mieten und Nebenkostenvorauszahlungen mit ein. Aber wie gewinnt man solche Mieter? Dieser Artikel soll zeigen, welche Maßnahmen wie durchzuführen sind und deutlich machen, welche Probleme bei der Nichtbeachtung auftreten können.


Aus 3 werden 15 Personen – die Roma-Familie

Eine im Berliner Umland lebende Dame investierte im Jahr 2013 ihre Ersparnisse in ein Gelsenkirchener Mehrfamilienhaus und beauftragte uns mit der Verwaltung ab Eigentumsübergang im Januar 2014. Nach notariellem Kaufvertrag, aber vor dem eigentlichen Eigentumsübergang, vermietete der Noch-Eigentümer eine kürzlich frei gewordene Wohnung an eine alleinstehende Frau mit 2 Kindern. So wie sonst auch verzichtete er auf die Einholung von Informationen zur Bonität und überprüfte keine der seitens der Bewerberin gemachten Angaben.

Bei Eigentumsübergang und Übergang der Verwaltungstätigkeit fiel auf, dass die von der neuen Mieterin angemietete 70 qm große Wohnung regelmäßig von mindestens 15 Personen bewohnt wurde. Die Nachbarn klagten über Müll und Exkremente im Treppenhaus, extreme Lärmbelästigungen und Bedrohungen. An wenigstens 3 Tagen pro Woche wurden laute Partys gefeiert, die regelmäßig erst nach mehrmaligem Polizeieinsatz zwischen 2 Uhr - 3 Uhr morgens endeten.

Schwerwiegendes vertragswidriges Verhalten

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass quasi jeder fast überall Ausländer ist und dass insbesondere das Ruhrgebiet durch seine sozial gemischte Bevölkerung bekannt sein dürfte, muss an dieser Stelle nur rein prophylaktisch erwähnt werden, dass die Kündigung der Roma-Familie nicht aus fremdenfeindlichen Motiven heraus, sondern ausschließlich wegen des vertragswidrigen Verhaltens erfolgen musste. Abgesehen davon, dass die Mietsache vertragswidrig genutzt wurde und von der Mietpartei unzumutbare Belästigungen ausgegangen waren, leistete diese auch keinerlei Mietzahlungen. Die übrigen internationalen Mieter drohten mit der Kündigung ihrer Mietvertragsverhältnisse und die Polizei ging im Haus ein und aus. Einer deutschen, türkischen, libanesischen oder aus welchem Herkunftsland auch immer stammenden Familie hätte unter diesen Umständen ebenfalls gekündigt werden müssen.

Sämtlicher Müll wurde dort gelassen, die Badezimmer- und Küchenarmaturen wurden allerdings mitgenommen

Der Vollständigkeit wegen sei erwähnt, dass die Wohnung im Zuge der Räumungsklage nicht vertragsgerecht übergeben wurde. Die Räume waren komplett vermüllt, mit unterschiedlichsten Arten von Dreck kontaminiert, an wesentlichen Elementen beschädigt und Einbauten wie Badezimmer- und Küchenarmaturen wurden entfernt.

Selbstredend, dass der entstandene Schaden in fünfstelliger Höhe nicht eingetrieben werden kann, was die Eigentümerin schwer trifft, da sie, wie viele andere Immobilienbesitzer übrigens auch, nicht besonders vermögend ist. Viele Immobilien in der Region werfen wegen solcher oder ähnlicher Ereignisse keine oder gar eine Negativrendite ab.

Wie hätte dieses Desaster verhindert werden können?

Zunächst ist festzustellen, dass es keine Möglichkeit gibt, sich zu einhundert Prozent vor vertragswidrigem Mieterverhalten zu schützen. Allerdings gibt es einige zu treffende Vorkehrungen, durch die sich Schadensfälle reduzieren lassen.

Eine Überprüfung der amtlichen Dokumente ist unerlässlich um zu prüfen, ob die gemachten Angaben zur Person stimmen. Zudem ist eine Bonitätsauskunft (Schufa, Creditreform, …) einzuholen. Bewährt hat sich die Vorlage von Gehaltsnachweisen und die Einwilligung des Bewerbers, dass der ehemalige Vermieter kontaktiert werden darf.

Fallen diese Überprüfungen allesamt positiv aus, so reduziert sich erfahrungsgemäß das Mietausfallrisiko. Sofern im Zuge der Überprüfung Negativmerkmale auffallen, so ist sehr genau abzuwägen, ob ein Mietvertragsverhältnis überhaupt eingegangen werden sollte.

Ein Negativmerkmal allein muss nicht zur Ablehnung des Bewerbers führen

Jeder kann einmal arbeitslos werden oder in eine sonstige Notlage geraten. Dies allein ist kein zwingender Grund, einen Bewerber abzulehnen. Zu bedenken ist allerdings, dass vom Arbeits- oder Sozialamt stammende Bezüge nur so lange von der Behörde bezahlt werden, solange eine Berechtigung auf Leistungsbezug existiert. In der Praxis ist es leider keine Seltenheit, dass ein Sozialhilfeempfänger seine Ansprüche verwirkt oder mit den erhaltenen Bezügen andere Ausgaben als seine Miete bestreitet. Selbst dann, wenn das Amt direkt an den Vermieter zahlt, werden diese Zahlungen eingestellt, sobald die Bezugsberechtigung entfällt.

Mit manchen Mietern kann man in Notsituationen sprechen und einvernehmliche Problemlösungen kreieren, wogegen andere Mieter „in Kenntnis ihrer Rechte“ die Angelegenheit aussitzen und es auf eine Räumung ankommen lassen. Trotz moderner Verfahren immer noch eine teure Angelegenheit, wenn man alle Kosten inkl. die für Schadensbeseitigung, Renovierung, Entrümpelung, etc. mit einbezieht.

Einen belastbaren Mietvertrag abschließen

Wichtig ist auch ein belastbarer Mietvertrag mit individuellen Vereinbarungen, der trotz eher mieterfreundlicher Rechtsprechung zu einem fairen Vertragsverhältnis führt. Ein Vertrag vom Kiosk für 99 Cent ist ausdrücklich ungeeignet.

Summa summarum ist die Wahrung der eigenen Interessen für jeden Immobilienbesitzer eine Herausforderung, die ihn sehr schnell an eigene Grenzen bringen kann. Strategisch und taktisch relevante Optionen sollten bekannt sein und zudem sollte man sich sicher auf dem Parkett der Juristerei bewegen können. Eine gute Portion Menschenkenntnis sowie Übung im Umgang mit den unterschiedlichsten Charakteren sind ebenfalls von Nöten.

Nur dann ist mit größtmöglicher Sicherheit zu gewährleisten, dass Immobilienwerte erhalten bzw. wertentwickelt werden.