
Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter:
Nach den letzten Urteilen des Bundesgerichtshofes (BGH, Az. VIII ZR 185/14; VIII ZR 242/13; VIII ZR 21/13) fordert der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland eine neue gesetzliche Regelung der Schönheitsreparaturen. „Die Schönheitsreparaturen sollten künftig grundsätzlich Sache des Mieters sein. Das würde Rechtssicherheit für beide Parteien schaffen und wäre im Interesse aller Beteiligten", erläuterte Hauptgeschäftsführer Kai Warnecke.
Die Mieter wollten meist selbst bestimmen, wie beispielsweise die Wände gestrichen sind. Zudem wollten die Mieter auch nicht alle paar Jahre vom Vermieter einen Maler in die Wohnung geschickt bekommen, der dann einzelne Räume streicht. Warnecke fügte an, dass die BGH-Rechtsprechung der vergangenen Jahre zur Frage der Schönheitsreparaturen häufig Streit in ansonsten harmonische Mietverhältnisse getragen hätte. Die vorab vereinbarte vertragliche Balance sei aus dem Gleichgewicht gebracht worden. „Wenn Vermieter sich nicht mehr darauf verlassen können, dass der Mieter am Ende des Mietverhältnisses die Schönheitsreparaturen tatsächlich übernimmt, gerät die Mietkalkulation aus den Fugen, was gerade private Vermieter stark belastet."
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