Donnerstag, 12. November 2015

Geld gespart und schneller schuldenfrei

Viele Immobilienerwerber unterschätzen den Hebel der anfänglichen Tilgung. 

Wer bei einem Baufinanzierungsdarlehen von beispielsweise 100.000 Euro und einem Sollzins von drei Prozent gleich mit 3,65 Prozent Tilgung anfängt, ist bereits nach 20 Jahren komplett schuldenfrei. Beginnt derselbe Kunde stattdessen lediglich mit der Standardtilgung von einem Prozent, so benötigt er bis zur vollständigen Entschuldung nahezu die doppelte Zeit. Mit einer so geringen anfänglichen Tilgung hat er nach 20 Jahren immer noch eine Restschuld von zwei Dritteln der ursprünglichen Darlehenshöhe – und muss natürlich weiterhin auch die Zinsen bezahlen. Wenn diese zwischenzeitlich gestiegen sind, verteuert sich das Darlehen.

Wer Planungssicherheit wünscht, sollte sich daher für ein VolltilgerDarlehen entscheiden. Bei einem VolltilgerDarlehen legt der Kunde gleich bei Vertragsabschluss fest, zu welchem Termin sein Kredit zurückgezahlt ist. Der Kunde weiß somit ganz exakt, wann er schuldenfrei ist. Durch die lange Zinsgarantie ist er zudem vor steigenden Zinsen geschützt und hat einen absolut verlässlichen Tilgungsverlauf. Von Anfang bis Ende stehen die monatlichen Raten fest, dadurch hat der Kunde volle Planungssicherheit.

Dienstag, 20. Oktober 2015

Der Energieausweis ist vielfach wertlos


Der beim Verkauf und bei der Vermietung von Immobilien zur Pflicht gemachte Energieausweis ist in vielen Fällen wertlos.

Beliebt war er ja bei vielen noch nie so wirklich, der Energieausweis, denn die Sinnhaftigkeit wurde von Fachleuten von Beginn an in Frage gestellt. Aber ignorieren darf man ihn bei der Vermarktung von Wohneigentum schließlich auch nicht, denn wer möchte schon ein saftiges Bußgeld riskieren? Da lässt man ihn halt anfertigen und legt ihn vor bzw. vermittelt die relevanten Werte bereits in der Annonce.

Ein Test hat nunmehr entlarvt, wie unsinnig der Energieausweis ist.

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Freitag, 25. September 2015

Von der Kapitalanlage zur Schrottimmobilie

Hilfe, meine Immobilie ist ein Problemfall! Was soll ich tun?

Die Achterbahnfahrten des Euro haben viele unerfahrene Anleger zu teils fragwürdigen Immobilieninvestitionen verleitet. Jetzt sitzen zahllose Investoren auf Schulden, die sie kaum mehr bedienen können. Was Anleger und finanzierende Banken tun müssen, wenn die ehemals als sicher eingestufte Kapitalanlage kippt.

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Donnerstag, 18. Juni 2015

Der Verzicht auf einen Makler lohnt sich selten

Im Zusammenhang mit der Einführung des Bestellerprinzips wurde vielfach publiziert, dass viele Vermieter die Vermietung ihres Immobilieneigentums nunmehr selbst bzw. ohne die Unterstützung eines Maklers durchführen werden. Dies ist allerdings nur in Ausnahmefällen sinnvoll.

Kaum ein Mieter bleibt Ihnen ewig erhalten


Seit Juni des aktuellen Jahres zahlt der den Makler, der ihn beauftragt. In Regionen mit einem Überangebot an Wohnflächen ist dies nichts Neues, denn dort war es auch vor Einführung des Bestellerprinzips zum 1. Juni 2015 selten möglich, die Kosten für die Rekrutierung neuer Mieter auf diese abzuwälzen. In Metropolen allerdings, wo Wohnraum knapp ist, müssen Immobilienbesitzer nunmehr umdenken.

Laut IVD befinden sich 58,5 % der wohnwirtschaftlich genutzten deutschen Immobilien im Privatbesitz. Hinzu kommen 22 % Wohnimmobilien, die sich im Besitz vor WEG´s befinden.

Rund 30 % aller Mieter zieht nach zwei Jahren wieder aus, die Hälfte nach 5 Jahren. Somit sind die Intervalle der Neuvermietungen statistisch belegt.

Donnerstag, 14. Mai 2015

Schönheitsreparaturen sollten grundsätzlich Sache des Mieters sein


Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter:

Nach den letzten Urteilen des Bundes­gerichts­hofes (BGH, Az. VIII ZR 185/14; VIII ZR 242/13; VIII ZR 21/13) fordert der Eigentümer­verband Haus & Grund Deutschland eine neue gesetzliche Regelung der Schönheits­reparaturen. „Die Schönheits­reparaturen sollten künftig grund­sätzlich Sache des Mieters sein. Das würde Rechts­sicherheit für beide Parteien schaffen und wäre im Interesse aller Beteiligten", erläuterte Haupt­geschäftsführer Kai Warnecke.


Die Mieter wollten meist selbst bestimmen, wie beispiels­weise die Wände gestrichen sind. Zudem wollten die Mieter auch nicht alle paar Jahre vom Vermieter einen Maler in die Wohnung geschickt bekommen, der dann einzelne Räume streicht. Warnecke fügte an, dass die BGH-Recht­sprechung der vergangenen Jahre zur Frage der Schönheits­reparaturen häufig Streit in ansonsten harmonische Miet­verhält­nisse getragen hätte. Die vorab verein­barte vertrag­liche Balance sei aus dem Gleich­gewicht gebracht worden. „Wenn Vermieter sich nicht mehr darauf verlassen können, dass der Mieter am Ende des Miet­verhältnisses die Schön­heitsreparaturen tatsächlich übernimmt, gerät die Miet­kalkulation aus den Fugen, was gerade private Vermieter stark belastet."